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Eine Frau sitzt am Laptop und schaut auf ein Schriftstück.

Umstellung auf den ISO 20022 Standard im Zahlungsverkehr

 

Die internationale Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr nimmt stetig zu. Damit Sie auch künftig von schnellen, sicheren und transparenten Zahlungsprozessen profitieren, wird der Zahlungsverkehr auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt. Dieser Standard ist weltweit etabliert und sorgt für eine einheitliche, digitale „Sprache“ zwischen Banken und Unternehmen.

Die Vielfalt an länderspezifischen Formaten und Vorgaben erschwert die reibungslose Abwicklung internationaler Zahlungen. ISO 20022 schafft einen globalen Standard, der die Kommunikation im Zahlungsverkehr vereinheitlicht, Fehlerquellen reduziert und die Verarbeitung automatisiert. Damit sind Sie als Unternehmen bestens für die Zukunft aufgestellt.

Mit ISO 20022 werden alle Zahlungs- und Kontoinformationen in einem neuen, standardisierten Format (SEPA-Version 3.7) übermittelt. Das betrifft insbesondere:

  • SEPA-Überweisungen und -Lastschriften
  • Auslandsüberweisungen
  • Euro-Eilüberweisungen

Wichtig: Ab dem 14. November 2026 werden ausschließlich Zahlungsaufträge im neuen ISO 20022-Format akzeptiert. Verwenden Sie spätestens an diesem Termin nur noch das Nachrichtenformat mit der SEPA-Spezifikation 3.7 oder höher. Diese basieren auf dem ISO-20022 XML-Standard (2019). Ältere Formate werden nicht mehr unterstützt.

Prüfen und Aktualisieren Ihrer Systeme:
Die neuen Formate für Zahlungsverkehrsdaten gemäß ISO 20022 müssen spätestens zum oben genannten Stichtag eingesetzt werden. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Umstellung Ihrer Systeme. Die SEPA-Version 3.7 kann bereits jetzt genutzt werden.

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Banking-Programme sowie Ihre Finanz- oder Lohnbuchhaltungssoftware die neuen Formate verarbeiten können. Kontaktieren Sie dazu Ihren Softwareanbieter und gegebenenfalls Ihren Steuerberater, um diese Informationen weiterzugeben. Unsere Programme „BankingManager“ (ab Version 1.2) und „Profi cash“ (ab Version 12) sind bereits kompatibel mit den neuen Anforderungen.
  • Beziehen Sie alle relevanten internen Bereiche, wie beispielsweise Ihre Buchhaltung oder IT-Abteilung, in den Umstellungsprozess mit ein.
  • Überprüfen Sie, ob die Schnittstellen zwischen Ihren verschiedenen Systemen und Partnern eine störungsfreie Verarbeitung der neuen Datenformate ermöglichen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Umstellung und die notwendigen Tests ein, damit der laufende Betrieb nicht beeinträchtigt wird.
  • Koordinieren Sie die Umstellung ggfs. auch mit Ihren anderen Bankverbindungen.

Strukturierte Adressdaten verwenden:
Insbesondere bei Auslandszahlungen müssen Adressdaten Ihrer Geschäftspartner strukturiert angegeben werden (mindestens Name, Stadt, Land in separaten Feldern). Der Standard nennt sich „Vollständig strukturierte Adressen“. Idealerweise geben Sie alle Adressdaten (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land) in getrennten Feldern an. Ein Freitextfeld, in dem alle Adressinformationen aneinandergereiht werden, kann nicht mehr verarbeitet werden.

Mindestanforderung: Mindestens Name, Stadt und Land müssen strukturiert angegeben werden.

Hybride Adressangaben: Ab November 2025 sind auch teilweise strukturierte Angaben möglich, z. B. Stadt und Land strukturiert, Straße und Hausnummer im Freitext.

Zeitplan der Umstellung

  • Bis 14. November 2026: Zeit zur Umstellung auf das neue Format.
  • Ab 14. November 2026: Nur noch das aktuelle ISO 20022-Format wird akzeptiert. Alte Formate sind nicht mehr zulässig.

Technische Details im Überblick

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten XML-Schemata, die in den alten SEPA-Versionen 3.0 bis 3.6 enthalten waren und die Neuen, wie sie nun in der SEPA-Version 3.7 enthalten sind:

ZahlungsartenAltes Schema

Neues Schema

ab 14.11.2026

Alte EBICS

Auftragsart

Neue EBICS

Auftragsart

Verwendung
SEPA-Überweisung

pain.001.001.03

pain.001.001.09CCTCCTMassenzahlung in EUR innerhalb des SEPA-Raums
Euro-Eilüberweisungpain.001.001.03pain.001.001.09CCUCCUTaggleiche Eilzahlung in EUR innerhalb des Euroraums
Echtzeitüberweisung
(Instant Payment)
pain.001.001.03pain.001.001.09CIPCIPEchtzeitüberweisung in EUR innerhalb des Euroraums

Auslandsüberweisung

DTAZVpain.001.001.09AZVAXZZahlungen in beliebigen Währungen in beliebige Länder, auch Fremdwährungszahlungen innerhalb Deutschlands
SEPA-Basislastschriftpain.008.001.02pain.008.001.08CDDCDDLastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums. Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich.

SEPA-Firmenlastschrift

pain.008.001.02pain.008.001.08CDBCDBLastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums. Es ist kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich. Der Zahlungspflichtige darf keine Privatperson sein.

Ab dem 14. November 2026 können Zahlungsaufträge nur noch im neuen ISO 20022-Format eingereicht werden. Zahlungsaufträge im alten Format werden abgelehnt und nicht mehr verarbeitet. Dies betrifft alle SEPA- und Auslandszahlungen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt – gemeinsam sorgen wir für eine reibungslose Umstellung.