- Teilhaber der Bank
- Mitbestimmungsrecht
- Attraktive Dividende und exklusive Mehrwerte
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Wir sind anders als andere Banken. Weil wir genossenschaftlich organisiert sind. Das heißt, dass wir als eingetragene Genossenschaft unseren Mitgliedern gehören, diesen verpflichtet sind und sie fördern. Darum sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.
Gemeinsam mehr erreichen
Mitglieder sind Miteigentümer, Träger und Kunden unserer Bank. Als Miteigentümer sind sie Kapitalgeber und Gewinnbeteiligte. Als Träger sind die Mitglieder in den demokratischen Entscheidungsprozess unseres Unternehmens eingebunden: Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung hat jeder Vertreter eine Stimme. Als Kunden steht den Mitgliedern das Produkt- und Leistungsspektrum unserer Bank und der genossenschaftlichen FinanzGruppe zur Verfügung.
Die drei Dimensionen der Mitgliedschaft - Miteigentümer, Kapitalgeber und Gewinnbeteiligte - machen das für uns typische partnerschaftliche Verhältnis zwischen der Bank und ihren Mitgliedern aus. Die Volksbank Euskirchen ist ein Wirtschaftsunternehmen. Doch erschöpft sich unsere Philosophie nicht in betriebswirtschaftlichen Maximen. Genossenschaften sind Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden, der bis heute unser Selbstverständnis prägt: „Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ ist Zweck und Ziel einer jeden Genossenschaft. So heißt es im Genossenschaftsgesetz. Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur unseres Handelns.
Mit der Mitgliedschaft verbinden wir einen hohen Anspruch an uns selbst: Mitglieder dürfen mehr von uns erwarten als starke Finanzdienstleistung und kompetente Beratung. Wir wollen es unseren Mitgliedern leichter machen, sich Wünsche zu erfüllen und Vorteile zu genießen.
Mitwissen
Informationen und Transparenz
Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Volksbank Euskirchen eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Volksbank Euskirchen eG wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.
Mitbestimmen
Ihr Stimmrecht
Sie entscheiden mit, wo es langgeht. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss genehmigt, über die Verwendung des Gewinns entschieden und die Besetzung der Kontrollgremien bestimmt. Dabei gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.
Mitverdienen
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Volksbank Euskirchen eG beteiligt. Denn in der Regel erhalten Bankteilhaber einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.
Satzung der Volksbank Euskirchen eG
Die Satzung können Sie sich per klick auf den jeweiligen Link ansehen oder wie folgt downloaden:
- Link mit der rechten Maustaste anklicken
- "Ziel speichern unter" wählen
Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.
Die Höhe der letzten Dividende veröffentlichen wir in unserem jährlichen Geschäftsbericht.
Wir fördern die Region und die Menschen vor Ort zum Beispiel durch Kinder- und Jugendarbeit, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie in sozialen Bereichen.
Die Mitglieder gestalten die Geschäftspolitik der Volksbank Euskirchen eG entscheidend mit. Erfahren Sie mehr über die Entscheidungen der Mitglieder – durch den letzten Vertreterversammlungsbericht Ihrer Volksbank Euskirchen eG.
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Das ist in unserer Satzung genau geregelt. Den eingezahlten Wert der Geschäftsanteile schreiben wir Ihnen nach der darauf folgenden ordentlichen Vertreterversammlung gut.