Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
  • Zahlungskontengesetz (ZKG)
  • Information Finanzportfolioverwaltung OffenlegungsVO
  • Information Finanzprodukte OffenlegungsVO

 

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 EU-ProspektVO

 

Der Volksbank Euskirchen eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

 

Volksbank Euskirchen eG

Bahnhofstr. 7

53879 Euskirchen

 

Tel.: 02251 701-0

Fax: 02251 701-199

E-Mail: info@volksbank-euskirchen.de

Internet: www.eu-banking.de   
 

 

Vertreten durch den Vorstand:

Hans-Jürgen Lembicz (Sprecher), Marc Güttes

 

 

Die Volksbank Euskirchen eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.  

 

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon 0180 600585-0

(0,20 Euro pro Anruf)

 

www.vermittlerregister.info

 

Registrierungsnummer: R-9DFB-ZOZPC-96

 

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der R+V Versicherung AG

vertreten durch den jeweiligen Vorstandsvorsitzenden

Handelsregister-Nr.: HRB 7934 Amtsgericht Wiesbaden
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE114106951

Taunusstr.1
65193 Wiesbaden

Telefon: 01802 7858633

(0,20 Euro pro Anruf)

Servicezeiten: Mo.-Fr. 7.30-20.00 Uhr und Sa. 8.00-14.00 Uhr

Fax: 0611 533-4500
E-Mail: ruv@ruv.de

 

R+V Versicherungsgruppe:
Die Volksbank Euskirchen eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R +V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

 

Anschrift Schlichtungsstellen:

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

 

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

 

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).

 

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Euskirchen eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.