Mitglieder sind Miteigentümer, Träger und Kunden unserer Bank. Als Miteigentümer sind sie Kapitalgeber und Gewinnbeteiligte. Als Träger sind die Mitglieder in den demokratischen Entscheidungsprozess unseres Unternehmens eingebunden: Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung hat jeder Vertreter eine Stimme. Als Kunden steht den Mitgliedern das Produkt- und Leistungsspektrum unserer Bank und der genossenschaftlichen FinanzGruppe zur Verfügung.
Die drei Dimensionen der Mitgliedschaft - Miteigentümer, Kapitalgeber und Gewinnbeteiligte - machen das für uns typische partnerschaftliche Verhältnis zwischen der Bank und ihren Mitgliedern aus. Die Volksbank Euskirchen ist ein Wirtschaftsunternehmen. Doch erschöpft sich unsere Philosophie nicht in betriebswirtschaftlichen Maximen. Genossenschaften sind Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden, der bis heute unser Selbstverständnis prägt: „Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ ist Zweck und Ziel einer jeden Genossenschaft. So heißt es im Genossenschaftsgesetz. Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur unseres Handelns.
Mit der Mitgliedschaft verbinden wir einen hohen Anspruch an uns selbst: Mitglieder dürfen mehr von uns erwarten als starke Finanzdienstleistung und kompetente Beratung. Wir wollen es unseren Mitgliedern leichter machen, sich Wünsche zu erfüllen und Vorteile zu genießen.
Mitgliedschaft
Gemeinsam mehr erreichen
Satzung der Volksbank Euskirchen eG
Die Satzung können Sie sich per klick auf den jeweiligen Link ansehen oder wie folgt downloaden:
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